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Willkommen bei u.di, Unterstützungs- und Vorsorgewerk für den Dienstleistungsbereich e.V., ihrem Kompetenzteam für BOA, die Betrieblich Organisierte Altersvorsorge |
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 | Willi Mück, Vorsitzender u.di (2. von rechts) beim Beratungsgespräch in einem mittelständischen Betrieb mit Geschäftsführer und Betriebsrat. |
Keine Frage, die Betriebliche Altersvorsorge wird künftig immer häufiger tarif- oder mitbestimmungspolitisch gestaltet werden. Da liegt die Stärke von u.di e.V. Denn unsere Mitglieder und Träger beschäftigen sich entweder seit langem mit tarif- und mitbestimmungspolitischen Fragen zur betrieblichen Sozialpolitik - insbesondere der Betrieblichen Altersvorsorge - oder sind bei renommierten Vorsorgeträgern tätig.
Resultat dieser einzigartigen Kombination aus breitgefächerter Kompetenz und langjähriger Erfahrung ist das Vorsorgesystem BOA mit drei Alleinstellungsmerkmalen:
1. BOA bietet passgenaue Lösungen durch Kombination und Optimierung der Angebote aus allen drei Schichten des Versorgungssystems der Bundesrepublik Deutschland. Den Begünstigten wird die Möglichkeit geboten, die gesetzliche Rente bzw. ähnliche Versorgungsleistungen durch eine flexible und transparente Betriebliche Altersvorsorge zu ergänzen.
2. BOA steht für eine zukunftsweisende, betriebliche Sozialpolitik, mit der Unternehmen sich im Wettbewerb um qualifizierte Mitarbeiter profilieren sowie von der BOA-spezifischen administrationsschonenden Gestaltung profitieren, die erhöhten Verwaltungsaufwand sowie risikoreiche Ausgaben und Verpflichtungen vermeidet.
3. BOA steht zum einen für einen moderierten Prozess zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretung, der zu einer exakten arbeitsrechtlichen Ausgestaltung führt und zum anderen für die intensive persönliche Beratung der Begünstigten am Arbeitsplatz durch Beauftragte des Vorsorgeträgers oder durch das vom Betrieb beauftragte Beratungsunternehmen.
Oder kurz: Mit u.di e.V. erarbeitete BOA-Lösungen verbinden sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Zielsetzungen gleichrangig miteinander. Sie sind sowohl ein Beitrag zur Zukunftssicherung der anspruchsberechtigten Begünstigten als auch Teil einer modernen Personalpolitik - nicht nur für Großbetriebe, sondern auch für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für öffentliche Verwaltungen, Einrichtungen und Unternehmen.
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