Begriff | Definition |
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CTA |
Die CTA (Contractual Trust Arrangements) ist eine zusätzliche vertragliche Regelung für die Insolvenzsicherung. Bei diesen Treuhand-Modellen bestehen die Möglichkeiten, Versorgungsverpflichtungen, Wertguthaben aus einem Lebenshaltungskonto oder Altersteilzeitverträge privat gegen die eigene Insolvenz zu sichern. So können Versorgungszusagen ausfinanziert werden. Mit dieser Auslagerung wird auch das Ziel verfolgt, die Versorgungsverpflichtungen aus der Internationalen Bilanz auszulagern. Eine genaue Definition des Begriffs gibt es nicht, weil die in der Praxis vorkommenden Gestaltungsformen zu vielfältig sind.
Nach herrschender Meinung soll die Bildung des Sicherungsvermögens (CTA) nicht mitbestimmungspflichtig sein. Bei ihr soll es sich weder um eine betriebliche Sozialeinrichtung noch um eine betriebliche Lohngestaltung handeln.
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