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Begriff Definition
Halbeinkünfteverfahren

Beruht Kapitalzahlung auf einer nicht geförderten Neuzusage - nach dem 31. Dezember 2004 erteilt - ist die Differenz zwischen Kapitalzahlung und den eingezahlten Beiträgen (Ertragsanteil) zu versteuern. Nur die Hälfte des Ertragsanteils ist zu versteuern (Halbeinkünfteverfahren), wenn die Auszahlung

  • nach dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt (bei Vertragsabschluss ab 2012 mit Vollendung des 62. Lebensjahres) und
  • die Laufzeit des Vertrages mindestens zwölf Jahre betragen hat
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Hilfe zum Lebensuntehralt

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Hilfe zum Lebensunterhalt als Sozialhilfe bezeichnet. Sie ist eine bedarfsorientierte soziale Leistung des Staates, sie soll grundlegende Bedürfnisse wie Ernährung, Kleidung und Körperpflege abdecken. Der Hilfesuchende erhält sie, wenn er seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit eigener Arbeitskraft und eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) oder mit Hilfe anderer beschaffen kann. Sie ist neben dem Arbeitslosengeld II (Harz IV) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung eine weitere Ebene im Netz der sozialen Sicherung. Ihre Höhe wird von Sozialverbänden teilweise als zu niedrig beanstandet.

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Hinterbliebene

Als Hinterbliebene werden bei der betrieblichen Altersversorgung (BAG 21.02.2017 – 3 AZR 294/15, lexetius.com 2017, 902) steuerrechtlich nur anerkannt:

  • die Witwe des Arbeitnehmers
  • der Witwer der Arbeitnehmerin
  • die kindergeldberechtigten Kinder
  • der frühere Ehegatte
  • der Lebenspartner/die Lebenspartnerin

Mit Einschränkung der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin

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Hinterbliebenenversorgung

Die Versorgungszusage eines Arbeitgebers (betriebliche Alters­versorgung) kann auch Hinterbliebenenleistungen vorsehen. Es ist der Personenkreis festzule­gen, der versorgungsbe­rech­tigt sein soll (BAG 21.02.2017 – 3 AZR 294/15, lexetius.com 2017, 902). Dies können steuerrechtlich sein:

  • die Witwe
  • der Witwer
  • die Halbwaisen
  • die Vollwaisen
  • Lebenspartner/Lebenspartnerin

Mit Einschränkung der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin.

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Flyer udiDer Flyer "u.di gemeinsam mit ver.di" zum Download.

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u di Allgemein klDie Kurzinformation zum Download.

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