Begriff | Definition | ||||||
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Laufende Leistungen | Laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind regelmäßig wiederkehrende Ansprüche auf Zahlungen (BAG 21.04.2014 – 3 AZR 538/11, Rn. 20, lexetius.com 2014, 1370). Sie können sowohl lebenslänglich als auch befristet als Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenleistungen gezahlt werden. Dabei kann es sich um Rentenzahlungen oder Raten eines Auszahlungsplanes handeln. Zu beachten ist, Rentenzahlungen müssen alle drei Jahre geprüft werden (BAG 12.02.2015 – 3 AZR 37/14, Rn. 20, openJur 2015, 11393), ob sie an die Preis- oder Lohnentwicklung anzupassen sind (gilt nicht bei Garantie-, Überschuss- und Vergütungsanpassungen). Dagegen sind die Leistungen eines Auszahlungsplanes nicht anzupassen.
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Lebensgefährte/Lebensgefährtin | Der Begriff Lebensgefährte/Lebensgefährtin ist ein Oberbegriff, der die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit umfasst:
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Lebenslange Leistungen |
Die versicherungsförmigen Durchführungswege (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) dürfen bei einer reinen Beitragszusage nur lebenslange Leistungen vorsehen. Damit ist bei diesen Zusageform keine Teilkapitalisierung oder Kapitalisierung zulässig. Auch bei Hinterbliebenenleistungen sind nur lebenslange Auszahlungen möglich. Deshalb spielt die Langlebigkeit der Versicherten bei der Berechnung der Höhe der Leistungen eine gestaltende Rolle.
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Leibrente | Die Leibrente ist an das Leben des Versorgungsempfängers gebunden, sie endet mit dem Tod. Sie wird so bezeichnet, weil sie solange gezahlt wird, wie der Bezugsberechtigte lebt (BFH 04.10.1990 – X R 60/90, BStBl 1991 II, 89;BB 1991, 823). Dazu gehören die Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und grundsätzlich die großen Witwen- oder Witwerrenten sowie die lebenslangen Renten aus betrieblichen Altersversorgung oder privaten Versicherungen.
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Leistungsformen | Die Leistungsformen oder Leistungsarten der betrieblichen Altersversorgung sind:
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Leistungsphase | In der Leistungsphase oder Auszahlungsphase werden die zugesagten Leistungen der betrieblichen Altersversorgung ausgezahlt.
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Leistungsplan | Der Leistungsplan (wird auch als Versorgungsordnung, Unterstützungsrichtlinie oder Pensionsplan bezeichnet) ist grundsätzlich für alle Durchführungswege das Regelwerk, in dem die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Versorgungsverhältnis festgelegt sind (BAG 26.04.1988 – 3 AZR 168/86, AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).
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Leistungszusage | Eine Leistungszusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ab Eintritt eines Versorgungsfalles eine bestimmte Leistung zusagt (BAG 28.10.2008 – 3 AZR 317/07, Rn. 26 f., 33 ff., BAGE 128 199). Sie ist die klassische Zusageform der betrieblichen Altersvorsorge, die immer mehr durch die beitragsorientierte Leistungszusage (aber auch die Beitragszusage mit Mindestleistung) abgelöst wird.
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