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Begriff Definition
Laufende Leistungen

Laufende Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind regelmäßig wiederkehrende Ansprüche auf Zahlungen (BAG 21.04.2014 – 3 AZR 538/11, Rn. 20, lexetius.com 2014, 1370). Sie können sowohl lebenslänglich als auch befristet als Alters-, Invaliditäts- oder Hinter­bliebenenleistungen gezahlt werden. Dabei kann es sich um Rentenzahlungen oder Ra­ten eines Auszahlungsplanes handeln. Zu beachten ist, Renten­zahlungen müssen alle drei Jahre geprüft werden (BAG 12.02.2015 – 3 AZR 37/14, Rn. 20, openJur 2015, 11393), ob sie an die Preis- oder Lohnentwicklung anzu­passen sind (gilt nicht bei Garantie-, Überschuss- und Vergütungsanpassungen). Dagegen sind die Leistungen eines Aus­zahlungsplanes nicht anzupassen.

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Lebensgefährte/Lebensgefährtin

Der Begriff Lebensgefährte/Lebensgefährtin ist ein Oberbe­griff, der die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft mit umfasst:

— Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft muss nicht eingetragen sein.
— Ist eine Lebenspartnerschaft eingetragen, sind die Partner zum gegenseitigen Unterhalt ver­pflichtet; vergleichbar mit dem Unterhaltspflicht einer zivilrechtlichen Ehe (BVerfG 11.06.2010 – 1 BvR 170/06, lexetius.com 2010, 2023).
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Lebenslange Leistungen
Die versicherungsförmigen Durchführungswege (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) dürfen bei einer reinen Beitragszusage nur lebenslange Leistungen vorsehen. Damit ist bei diesen Zusageform keine Teilkapitalisierung oder Kapitalisierung zulässig. Auch bei Hinterbliebenenleistungen sind nur lebenslange Auszahlungen möglich. Deshalb spielt die Langlebigkeit der Versicherten bei der Berechnung der Höhe der Leistungen eine gestaltende Rolle.
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Leibrente

Die Leibrente ist an das Leben des Versorgungsempfängers gebunden, sie endet mit dem Tod. Sie wird so bezeichnet, weil sie solange gezahlt wird, wie der Bezugsberechtigte lebt (BFH 04.10.1990 – X R 60/90, BStBl 1991 II, 89;BB 1991, 823). Dazu ge­hö­ren die Altersrenten aus der gesetzlichen Renten­versicherung und grundsätzlich die gro­ßen Witwen- oder Witwerrenten sowie die lebenslan­gen Renten aus betrieblichen Altersversor­gung oder pri­vaten Versi­cherun­gen.

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Leistungsformen

Die Leistungsformen oder Leistungsarten der betrieblichen Altersversor­gung sind:

— le­bens­lange Rente (mit oder ohne Teilkapitalzahlung)
— Raten eines Auszahlungsplanes (mit oder ohne Teilkapitalzahlung)
— einmalige Kapitalleistung
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Leistungsphase

In der Leistungsphase oder Auszahlungsphase werden die zugesagten Leistun­gen der betrieblichen Altersversorgung ausgezahlt.

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Leistungsplan

Der Leistungsplan (wird auch als Versorgungsordnung, Unterstützungsrichtlinie oder Pensionsplan bezeichnet) ist grundsätzlich für alle Durchführungswege das Regelwerk, in dem die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Versorgungsverhältnis fest­gelegt sind (BAG 26.04.1988 – 3 AZR 168/86, AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Altersversorgung).

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Leistungszusage

Eine Leistungszusage liegt vor, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmern ab Eintritt eines Versorgungsfalles eine bestimmte Leistung zu­sagt (BAG 28.10.2008 – 3 AZR 317/07, Rn. 26 f., 33 ff., BAGE 128 199). Sie ist die klassische Zusage­form der betrieblichen Altersvorsorge, die immer mehr durch die beitragsorientierte Leis­tungszusage (aber auch die Beitragszusage mit Mindestleis­tung) ab­gelöst wird.

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