Begriff | Definition |
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Quotierungsverfahren | Scheidet ein Arbeitnehmer mit einer unverfallbaren Anwartschaft vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus dem Arbeitsverhältnis aus oder hat der Arbeitgeber die bisherige Versorgungszusage wirksam widerrufen, dann sind die erworbenen Ansprüche nach dem Quotierungsverfahren – auch ratierliches Verfahren (BAG 17.06.2014 – 3 AZR 412/13, Rn. 29, lexetius.com 2014, 3184) oder m/n-tel-Verfahren genannt − zu berechnen.
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