Begriff | Definition | ||||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Abfindungsverbot | Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses darf grundsätzlich eine gesetzlich unverfallbare Anwartschaft einer betrieblichen Altersversorgung nicht abgefunden werden (Abfindungsverbot). Es gibt einige Ausnahme vom Abfindungsverbot. Mit dem Verbot der Abfindung einer Anwartschaft soll verhindert werden, dass eine Versorgungsanwartschaft vor Eintritt des Versorgungsfallesverbraucht wird. Es gibt einige Ausnahmen, die im Gesetz festgelegt sind. Ausnahmen:
Zugriffe - 2340
|