Begriff | Definition |
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Ablösungsprinzip | Wird in einer nachfolgenden Betriebsvereinbarung der gleiche Sachverhalt geregelt wie in einer bestehenden, dann gilt das Ablösungsprinzip. Die neue Regelung löst grundsätzlich die älteren ab. Das gilt auch dann, wenn sie für Arbeitnehmer ungünstiger ist. Wird in bestehende Besitzstände eingegriffen, sind die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit zu beachten. Sie haben Verfassungsrang. Schränkt die neue Betriebsvereinbarung Versorgungsansprüche einer früheren Betriebsvereinbarung ein, unterliegt sie einer gerichtlichen Rechtskontrolle.
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