Begriff | Definition | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Altersrente | Die Altersrente ist eine laufende Geldleistung, die mit Vollendung eines bestimmten Alters (Altersgrenze) und der Erfüllung einer Wartezeit auf Antrag bis zum Lebensende gezahlt wird. Zurzeit gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung folgende Altersrenten:Regelaltersrente
Altersrente für besonders langjährig Versicherte:Ab 1. Juli 2014 kann ein Versicherter eine abschlagsfreie Altersrente beziehen (§ 236b Abs. 2 SGV VI), wenn er das 63. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren erfüllt ist. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1952 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren jährlich um zwei Monate angehoben. Ab 2029 beträgt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte wie bisher 65 Jahre.
*) Im Geburtsjahr zwischen 2. und 31. Januar geboren. Ist der Versicherte am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente einen Monat früher. B ei dieser Rentenartwerden z. B. bei der Wartezeit folgende Zeiten nicht berücksichtigt :
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine vorzeitige Altersrente , bei ihr ist die Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Der Hinzuverdienst ist seit 1. Juli 2017 auf 6.300 Euro im Jahr begrenzt.
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute:Bergleute , die langjährig unter Tage beschäftigt waren und die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, können eine Altersrente beziehen, wenn sie
Diese Altersgrenze wird seit 2012 schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1952. Die Altersgrenze von 60 Jahren ist bei langjährig unter Tage beschäftigten Bergleuten nicht angehoben worden, wenn sie vor Erreichen dieser Altersgrenze Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung beziehen.
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Regelaltersrente und Altersrente für langjährig Versicherte (63 Jahre) | ||||||
Regelaltersrente ohne Abschlag | Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag | |||||
Geburtsjahr*) Monat / Jahr |
Anheben um Monate |
Alter bei Rentenbeginn |
Rentenbeginn Monat / Jahr |
Alter bei Rentenbeginn |
Rentenbeginn Monat / Jahr |
Abschlag i.v.H. |
Sep. 1949 | 3 | 65/03 | Jan. 2015 | 63 | Okt. 2012 | 8,1 |
Okt. 1949 | 3 | 65/03 | Feb. 2015 | 63 | Nov. 2012 | 8,1 |
Nov. 1949 | 3 | 65/03 | Mrz. 2015 | 63 | Dez. 2012 | 8,1 |
Dez. 1949 | 3 | 65/03 | Apr. 2015 | 63 | Jan. 2013 | 8,1 |
1950 | 4 | 65/04 | Jun. 2015 | 63 | Feb. 2013 | 8,4 |
1951 | 5 | 65/05 | Jul. 2016 | 63 | Feb. 2014 | 8,7 |
1952 | 6 | 65/06 | Aug. 2017 | 63 | Feb. 2015 | 9,0 |
1953 | 7 | 65/07 | Sep. 2018 | 63 | Feb. 2016 | 9,3 |
1954 | 8 | 65/08 | Okt. 2019 | 63 | Feb. 2017 | 9,6 |
1955 | 9 | 65/09 | Nov. 2020 | 63 | Feb. 2018 | 9,9 |
1956 | 10 | 65/10 | Dez. 2021 | 63 | Feb. 2019 | 10,2 |
1957 | 11 | 65/11 | Jan. 2023 | 63 | Feb. 2020 | 10,5 |
1958 | 12 | 66/00 | Feb. 2024 | 63 | Feb. 2021 | 10,8 |
1959 | 14 | 66/02 | Apr. 2025 | 63 | Feb. 2022 | 11,4 |
1960 | 16 | 66/04 | Jun. 2026 | 63 | Feb. 2023 | 12,0 |
1961 | 18 | 66/06 | Aug. 2027 | 63 | Feb. 2024 | 12,6 |
1962 | 20 | 66/08 | Okt. 2028 | 63 | Feb. 2025 | 13,2 |
1963 | 22 | 66/10 | Dez. 2029 | 63 | Feb. 2026 | 13,8 |
1964 | 24 | 67/00 | Feb. 2031 | 63 | Feb. 2027 | 14,4 |
*) im Geburtsjahr zwischen 2. und 31. Januar geboren. Ist der Versicherte am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente einen Monat früher.
Altersrente für schwerbehinderte Menschen:
Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) , die vor 1952 geboren wurden, können die Altersrenteabschlagsfrei erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Ab Geburtsjahrgang 1952 wird diese Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben (siehe folgende Tabelle).
Schwerbehinderte können die Altersrente auch mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit Abschlag beziehen. Ab Geburtsjahrgang 1952 wird diese Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben (siehe folgende Tabelle) . Der Rentenabschlag beträgt pro Monat des vorzeitigen Bezug 0,3 Pozent, maximal 10,8 Prozent.
Anheben der Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen | ||||||
Abschlagsfreie Rentenzahlung |
Vorzeitige Rentenzahlung mit Abschlägen |
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Geburts-monat/ Geburtsjahr*) |
Anheben um Monate |
auf Alter Jahr / Monat |
Renten- beginn Monat / Jahr |
Anheben um Monate |
auf Alter Jahr / Monat |
Renten- beginn Monat / Jahr |
Jan. 1952 | 1 | 63/01 | Mrz. 2015 | 1 | 60/01 | Mrz. 2012 |
Feb. 1952 | 2 | 63/02 | Mai 2015 | 2 | 60/02 | Mai 2012 |
Mrz. 1952 | 3 | 63/03 | Jul. 2015 | 3 | 60/03 | Jul. 2012 |
Apr. 1952 | 4 | 63/04 | Sep. 2015 | 4 | 60/04 | Sep. 2012 |
Mai 1952 | 5 | 63/05 | Nov. 2015 | 5 | 60/05 | Nov. 2012 |
Jun. 1952 | 6 | 63/06 | Jan. 2016 | 6 | 60/06 | Jan. 2013 |
Jul. 1952 | 6 | 63/06 | Feb. 2016 | 6 | 60/06 | Feb. 2013 |
Aug. 1952 | 6 | 63/06 | Mrz. 2016 | 6 | 60/06 | Mrz. 2013 |
Sep. 1952 | 6 | 63/06 | Apr. 2016 | 6 | 60/06 | Apr. 2013 |
Okt. 1952 | 6 | 63/06 | Mai 2016 | 6 | 60/06 | Mai 2013 |
Nov. 1952 | 6 | 63/06 | Jun. 2016 | 6 | 60/06 | Jun. 2013 |
Dez. 1952 | 6 | 63/06 | Jul. 2014 | 6 | 60/06 | Jul. 2013 |
1953 | 7 | 63/07 | Sep. 2016 | 7 | 60/07 | Sep. 2013 |
1954 | 8 | 63/08 | Okt. 2017 | 8 | 60/08 | Okt. 2014 |
1955 | 9 | 63/09 | Nov. 2018 | 9 | 60/09 | Nov. 2015 |
1956 | 10 | 63/10 | Dez. 2019 | 10 | 60/10 | Dez. 2016 |
1957 | 11 | 63/11 | Jan. 2021 | 11 | 60/11 | Jan. 2018 |
1958 | 12 | 64/00 | Feb. 2022 | 12 | 61/00 | Feb. 2019 |
1959 | 14 | 64/02 | Apr. 2023 | 14 | 61/02 | Apr. 2020 |
1960 | 16 | 64/04 | Jun. 2024 | 16 | 61/04 | Jun. 2021 |
1961 | 18 | 64/06 | Aug. 2025 | 18 | 61/06 | Aug. 2022 |
1962 | 20 | 64/08 | Okt. 2026 | 20 | 61/08 | Okt. 2023 |
1963 | 22 | 64/10 | Dez. 2027 | 22 | 61/10 | Dez. 2024 |
ab 1964 | 24 | 65/00 | Feb. 2029 | 24 | 62/00 | Feb. 2026 |
*) im Geburtsjahr zwischen 2. und 31. Januar geboren. Ist der Versicherte am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente einen Monat früher.
Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren wurden, konnten aus Vertrauensschutzgründen mit 60 oder später ohne Abschläge in Rente gehen. Voraussetzung dafür war, dass sie am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren, und dies auch bei Beginn der Rente noch waren.
Versicherte der Jahrgänge 1952 und 1953, die bereits am 1. Januar 2007 als schwerbehindert anerkannt waren und bis Ende 2006 entweder eine Altersteilzeit vereinbart hatten oder Anpassungsgeld für Bergleute bezogen haben, können mit 63 in Rente gehen.
Altersrente nach Altersteilzeit:
Versicherte, die vor 1952 geboren wurden , können die durch Abschläge geminderte Altersrente nach Altersteilzeit beziehen , wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
- bei Beginn der Rente muss die Arbeitszeit ununterbrochen für mindestens 24 Monate um 50 Prozent vermindert gewesen sein (Altersteilzeit)
Die Altersgrenze für eine Altersrente nach Altersteilzeit wurde von 2006 bis 2008 schrittweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben . Bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird sie pro Monat um 0,3 Prozent gemindert. Sie ist eine auslaufende Rente.
Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, können im Anschluss an die Altersteilzeit folgende Altersrenten beziehen:
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit:
Versicherte, die vor 1952 geboren wurden , können d ie durch Abschläge geminderte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen , wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
- in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre Pflichtbeiträge
- bei Beginn der Rente muss der oder die Versicherte – nach Vollendung des 58. Lebensjahres und sechs Monaten – mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen sein (Arbeitslosigkeit)
Die Altersgrenze für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wurde von 2006 bis 2008 schrittweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme wird sie pro Monat um 0,3 Prozent gemindert. Sie ist eine auslaufende Rente.
Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, können bei Arbeitslosigkeit folgende Altersrenten beziehen:
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrenten für Frauen:
Altersrente kann von Frauen abschlagsfrei oder mit Abschlägen bezogen werden. Die Altersrente für Frauen kann abschlagsfrei erhalten, wer vor 1952 geboren wurde und folgende Voraussetzungen erfüllt:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
- nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen mehr als 120 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sein
Für Frauen, die vor 1952 geboren sind, bleibt die abschlagsfreie Altersrente erhalten. Die Altersgrenze bleibt weiterhin beim 65. Lebensjahr. Dadurch ergeben sich folgende Auswirkungen:
Beginn folgender abschlagsfreier Altersrenten | ||
Geburtsjahr | Altersrente für Frauen | |
Alter: Jahre + Monate | Rentenbeginn: Monat / Jahr | |
1950 | 65 | ab Feb. 2015 |
ab 1951 | 65 | ab Feb. 2016 |
Sind Frauen vor 1952 geboren, können sie die durch Abschläge geminderte Altersrente für Frauen beziehen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
- nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen mehr als 120 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sein
Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Dies ist eine auslaufende Rente.
Versicherte Frauen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, können folgende Altersrenten beziehen:
- Regelaltersrente
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen