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Begriff Definition
Altersrente

Die Altersrente ist eine laufende Geldleistung, die mit Vollendung eines bestimmten Alters (Altersgrenze) und der Erfüllung einer Wartezeit auf Antrag bis zum Lebensende gezahlt wird. Zurzeit gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung folgende Altersrenten:Regelaltersrente

  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für ständig unter Tage beschäftigte Bergleute
  • Altersrente für Frauen (ist nur noch für die Geburtsjahrgänge vor 1952 möglich)
  • Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (ist nur noch für die Geburtsjahrgänge vor 1952 möglich)
  • Altersrente nach Altersteilzeit (ist nur noch für die Geburtsjahrgänge vor 1952 möglich)

Voraussetzungen für Altersrenten
Altersgrenzen Alter Anspruchsvoraussetzungen
Regelaltersgrenze 67 Jahre

Die Regelaltersgrenze wird von 2012 bis 2029 vom 65. auf das 67. Jahr angehoben

Alter 67 Jahre

Fünf Jahre Wartezeit

ohne Rentenabschlag

Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte 63 Jahre

63. Lebensjahr plus Monate vollendet*)

45 Jahre Pflichtbeiträge als Wartezeit

ohne Rentenabschlag

Altersgrenze für langjährig Versicherte 63 Jahre

63. Lebensjahr vollendet

35 Jahre Wartezeit

mit Rentenabschlag (0,3 Prozent pro Monat vor Regelaltersgrenze)

Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen 65 Jahre

65. Lebensjahr vollendet

35 Jahre Wartezeit

Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent

ohne Rentenabschlag

Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente 62 Jahre

62. Lebensjahr vollendet

35 Jahre Wartezeit

Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent

mit Rentenabschlag (0,3 Prozent pro Monat vor 65. Lebensjahr)

Altersgrenze für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute 62 Jahre

Mindestalter von 62 Jahren wird stufenweise angehoben

62. Lebensjahr vollendet

25 Jahre ständige Arbeiten unter Tage (Wartezeit)

ohne Rentenabschlag

Altersgrenze für Altersrente für Frauen ab 60. Lebensjahr **)

60. Lebensjahr vollendet

15 Jahre Wartezeit

nach vollendetem 40. Lebensjahr mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge

mit Rentenabschlag (0,3 Prozent pro Monat vor 65. Lebensjahr)

Altersgrenze für Altersrente für Frauen ab 65. Lebensjahr

65. Lebensjahr vollendet

15 Jahre Wartezeit

nach vollendetem 40. Lebensjahr mindestens 121 Monate Pflichtbeiträge

ohne Rentenabschlag

Altersgrenze für Altersrente wegen Arbeitslosigkeit ab 60. Lebensjahr ***)

60. Lebensjahr vollendet

15 Jahre Wartezeit

acht Jahre Pflichtbeiträge in den letzten zehn Jahren oder

ein Jahr arbeitslos nach vollendetem 58. Lebensjahr und sechs Monaten

mit Rentenabschlag (0,3 Prozent pro Monat vor 65. Lebensjahr)

Altersgrenze für Altersrente nach Altersteilzeit ab 60. Lebensjahr ***)

60. Lebensjahr vollendet

15 Jahre Wartezeit

Altersteilzeit m indestens 24 Monate

mit Rentenabschlag (0,3 Prozent pro Monat vor 65. Lebensjahr)

*) Die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird pro Jahr um zwei Monate bis auf das 65. Lebensjahr angehoben
**) Seit 2000 wurde die Altersgrenze für Frauen in Monatsschritten vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben.
***) Die Altersgrenze wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit wurde von 2006 bis 2008 in Monatsschritten vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben.
       

 

Altersrente für besonders langjährig Versicherte:

Ab 1. Juli 2014 kann ein Versicherter eine abschlagsfreie Altersrente beziehen (§ 236b Abs. 2 SGV VI), wenn er das 63. Lebensjahr vollendet hat und die Wartezeit von 45 Versicherungsjahren erfüllt ist. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1952 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren jährlich um zwei Monate angehoben. Ab 2029 beträgt die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte wie bisher 65 Jahre.

 

Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte
Geburtsjahr*) Anhebung um Monate

Rentenbeginn

Jahre +Monate

Frühester Rentenbeginn

Jahre + Monate

1951 63 01.02.2014
1952 63 01.02.2015
1953 2 63 + 2 01.04.2016
1954 4 63 + 4 01.06.2017
1955 6 63 + 6 01.08.2018
1956 8 63 + 8 01.10.2019
1957 10 63 +10 01.12.2020
1958 12 64 01.02.2022
1959 14 64 + 2 01.04.2023
1960 16 64 + 4 01.06.2024
1961 18 64 + 6 01.08.2025
1962 20 64 + 8 01.10.2026
1963 22 64 + 10 01.12.2027
1964 24 65 01.02.2029

*) Im Geburtsjahr zwischen 2. und 31. Januar geboren. Ist der Versicherte am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente einen Monat früher. B ei dieser Rentenartwerden z. B. bei der Wartezeit folgende Zeiten nicht berücksichtigt :

  • Zeiten einer Schul-, Fachschul- oder Hochschulausbildung
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II oder Arbeitslosenhilfe
  • Zurechnungszeiten
  • Zeiten des Versorgungsausgleichs
  • Zeiten des Rentensplittings
  • Zeiten, in denen freiwillige Beiträge in den letzten beiden Jahren vor Rentenbeginn gezahlt wurden, wenn gleichzeitig eine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit vorliegt
  • Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn, es sei denn, die Arbeitslosigkeit ist Folge einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist eine vorzeitige Altersrente , bei ihr ist die Hinzuverdienstgrenze zu beachten. Der Hinzuverdienst ist seit 1. Juli 2017 auf 6.300 Euro im Jahr begrenzt.

 

Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute:

Bergleute , die langjährig unter Tage beschäftigt waren und die vor dem 1. Januar 1964 geboren wurden, können eine Altersrente beziehen, wenn sie

  • das 60. Lebensjahr vollendet haben und
  • die Wartezeit von 25 Jahren erfüllen

Diese Altersgrenze wird seit 2012 schrittweise vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Die Anhebung gilt für die Geburtsjahrgänge ab 1952.

Die Altersgrenze von 60 Jahren ist bei langjährig unter Tage beschäftigten Bergleuten nicht angehoben worden, wenn sie vor Erreichen dieser Altersgrenze Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus oder Knappschaftsausgleichsleistung beziehen.


Altersrente für langjährig Versicherte:

Die Altersrente für langjährig Versicherte als Vollrente können – wie bisher – Versicherte in Anspruch nehmen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Im Gegensatz zur Altersrente für besonders langjährig beschäftigte Versicherte wird diese Rente durch Abschläge gemindert.

Für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme mindert sich die Rente um 0,3 Prozent. Beginnt die Rente mit dem 63. Lebensjahr, ergibt sich nach der Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr ab 2029 ein Rentenabschlag von 14,4 Prozent.

Regelaltersrente und Altersrente für langjährig Versicherte (63 Jahre)
  Regelaltersrente ohne Abschlag Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlag

Geburtsjahr*)

Monat / Jahr

Anheben um

Monate

Alter bei Rentenbeginn

Rentenbeginn

Monat / Jahr

Alter bei

Rentenbeginn

Rentenbeginn

Monat / Jahr

Abschlag i.v.H.
Sep. 1949 3 65/03 Jan. 2015 63 Okt. 2012 8,1
Okt. 1949 3 65/03 Feb. 2015 63 Nov. 2012 8,1
Nov. 1949 3 65/03 Mrz. 2015 63 Dez. 2012 8,1
Dez. 1949 3 65/03 Apr. 2015 63 Jan. 2013 8,1
1950 4 65/04 Jun. 2015 63 Feb. 2013 8,4
1951 5 65/05 Jul. 2016 63 Feb. 2014 8,7
1952 6 65/06 Aug. 2017 63 Feb. 2015 9,0
1953 7 65/07 Sep. 2018 63 Feb. 2016 9,3
1954 8 65/08 Okt. 2019 63 Feb. 2017 9,6
1955 9 65/09 Nov. 2020 63 Feb. 2018 9,9
1956 10 65/10 Dez. 2021 63 Feb. 2019 10,2
1957 11 65/11 Jan. 2023 63 Feb. 2020 10,5
1958 12 66/00 Feb. 2024 63 Feb. 2021 10,8
1959 14 66/02 Apr. 2025 63 Feb. 2022 11,4
1960 16 66/04 Jun. 2026 63 Feb. 2023 12,0
1961 18 66/06 Aug. 2027 63 Feb. 2024 12,6
1962 20 66/08 Okt. 2028 63 Feb. 2025 13,2
1963 22 66/10 Dez. 2029 63 Feb. 2026 13,8
1964 24 67/00 Feb. 2031 63 Feb. 2027 14,4

*) im Geburtsjahr zwischen 2. und 31. Januar geboren. Ist der Versicherte am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente einen Monat früher.

 

Altersrente für schwerbehinderte Menschen:

Schwerbehinderte Menschen (Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent) , die vor 1952 geboren wurden, können die Altersrenteabschlagsfrei erhalten, wenn sie das 63. Lebensjahr vollendet haben und die Wartezeit von 35 Jahren erfüllen. Ab Geburtsjahrgang 1952 wird diese Altersgrenze schrittweise auf das 65. Lebensjahr angehoben (siehe folgende Tabelle).

Schwerbehinderte können die Altersrente auch mit Vollendung des 60. Lebensjahres mit Abschlag beziehen. Ab Geburtsjahrgang 1952 wird diese Altersgrenze schrittweise auf das 62. Lebensjahr angehoben (siehe folgende Tabelle) . Der Rentenabschlag beträgt pro Monat des vorzeitigen Bezug 0,3 Pozent, maximal 10,8 Prozent.

Anheben der Altersgrenze für schwerbehinderte Menschen
  Abschlagsfreie Rentenzahlung

Vorzeitige Rentenzahlung

mit Abschlägen

Geburts-monat/

Geburtsjahr*)

Anheben

um

Monate

auf Alter

Jahr /

Monat

Renten-

beginn

Monat / Jahr

Anheben

um

Monate

auf Alter

Jahr /

Monat

Renten-

beginn

Monat / Jahr

Jan. 1952 1 63/01 Mrz. 2015 1 60/01 Mrz. 2012
Feb. 1952 2 63/02 Mai 2015 2 60/02 Mai 2012
Mrz. 1952 3 63/03 Jul. 2015 3 60/03 Jul. 2012
Apr. 1952 4 63/04 Sep. 2015 4 60/04 Sep. 2012
Mai 1952 5 63/05 Nov. 2015 5 60/05 Nov. 2012
Jun. 1952 6 63/06 Jan. 2016 6 60/06 Jan. 2013
Jul. 1952 6 63/06 Feb. 2016 6 60/06 Feb. 2013
Aug. 1952 6 63/06 Mrz. 2016 6 60/06 Mrz. 2013
Sep. 1952 6 63/06 Apr. 2016 6 60/06 Apr. 2013
Okt. 1952 6 63/06 Mai 2016 6 60/06 Mai 2013
Nov. 1952 6 63/06 Jun. 2016 6 60/06 Jun. 2013
Dez. 1952 6 63/06 Jul. 2014 6 60/06 Jul. 2013
1953 7 63/07 Sep. 2016 7 60/07 Sep. 2013
1954 8 63/08 Okt. 2017 8 60/08 Okt. 2014
1955 9 63/09 Nov. 2018 9 60/09 Nov. 2015
1956 10 63/10 Dez. 2019 10 60/10 Dez. 2016
1957 11 63/11 Jan. 2021 11 60/11 Jan. 2018
1958 12 64/00 Feb. 2022 12 61/00 Feb. 2019
1959 14 64/02 Apr. 2023 14 61/02 Apr. 2020
1960 16 64/04 Jun. 2024 16 61/04 Jun. 2021
1961 18 64/06 Aug. 2025 18 61/06 Aug. 2022
1962 20 64/08 Okt. 2026 20 61/08 Okt. 2023
1963 22 64/10 Dez. 2027 22 61/10 Dez. 2024
ab 1964 24 65/00 Feb. 2029 24 62/00 Feb. 2026

*) im Geburtsjahr zwischen 2. und 31. Januar geboren. Ist der Versicherte am 1. eines Monats geboren, beginnt die Rente einen Monat früher.

Versicherte, die vor dem 17. November 1950 geboren wurden, konnten aus Vertrauensschutzgründen mit 60 oder später ohne Abschläge in Rente gehen. Voraussetzung dafür war, dass sie am 16. November 2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren, und dies auch bei Beginn der Rente noch waren.

Versicherte der Jahrgänge 1952 und 1953, die bereits am 1. Januar 2007 als schwerbehindert anerkannt waren und bis Ende 2006 entweder eine Altersteilzeit vereinbart hatten oder Anpassungsgeld für Bergleute bezogen haben, können mit 63 in Rente gehen.

 

Altersrente nach Altersteilzeit:

Versicherte, die vor 1952 geboren wurden , können die durch Abschläge geminderte Altersrente nach Altersteilzeit beziehen , wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
  • bei Beginn der Rente muss die Arbeitszeit ununterbrochen für mindestens 24 Monate um 50 Prozent vermindert gewesen sein (Altersteilzeit)

Die Altersgrenze für eine Altersrente nach Altersteilzeit wurde von 2006 bis 2008 schrittweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben . Bei vorzeitiger Inanspruchnahme wird sie pro Monat um 0,3 Prozent gemindert. Sie ist eine auslaufende Rente.

Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, können im Anschluss an die Altersteilzeit folgende Altersrenten beziehen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

 

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit:

Versicherte, die vor 1952 geboren wurden , können d ie durch Abschläge geminderte Altersrente wegen Arbeitslosigkeit beziehen , wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
  • in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn acht Jahre Pflichtbeiträge
  • bei Beginn der Rente muss der oder die Versicherte – nach Vollendung des 58. Lebensjahres und sechs Monaten – mindestens 52 Wochen arbeitslos gewesen sein (Arbeitslosigkeit)

Die Altersgrenze für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit wurde von 2006 bis 2008 schrittweise vom 60. auf das 63. Lebensjahr angehoben. Bei Inanspruchnahme wird sie pro Monat um 0,3 Prozent gemindert. Sie ist eine auslaufende Rente.

Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, können bei Arbeitslosigkeit folgende Altersrenten beziehen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

 

Altersrenten für Frauen:

Altersrente kann von Frauen abschlagsfrei oder mit Abschlägen bezogen werden. Die Altersrente für Frauen kann abschlagsfrei erhalten, wer vor 1952 geboren wurde und folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
  • nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen mehr als 120 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sein

Für Frauen, die vor 1952 geboren sind, bleibt die abschlagsfreie Altersrente erhalten. Die Altersgrenze bleibt weiterhin beim 65. Lebensjahr. Dadurch ergeben sich folgende Auswirkungen:

Beginn folgender abschlagsfreier Altersrenten
Geburtsjahr Altersrente für Frauen
Alter: Jahre + Monate Rentenbeginn: Monat / Jahr
1950 65 ab Feb. 2015
ab 1951 65 ab Feb. 2016

Sind Frauen vor 1952 geboren, können sie die durch Abschläge geminderte Altersrente für Frauen beziehen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
  • Erfüllung der Wartezeit von 15 Jahren
  • nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen mehr als 120 Monate Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit entrichtet worden sein

Der Rentenabschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme. Dies ist eine auslaufende Rente.

Versicherte Frauen, die nach dem 31. Dezember 1951 geboren sind, können folgende Altersrenten beziehen:

  • Regelaltersrente
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
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