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Begriff Definition
Altersvorsorge

Bei den Begriffen Altersvorsorge und Altersversorgung handelt es sich um Synonyme. Der Begriff „Altersvorsorge“ wird im Rahmen dieses Glossars dann benutzt, wenn eine Versorgungszusage (BAG 20.5.2014 - 3 AZR 1094/12, Rn. 21 f., lexetius. com 2014, 2192; 07.07.1977 -3 AZR 572/76, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit) erteilt wird oder die Anwartschaft noch nicht zu einer Leistung erstarkt ist (Anwartschaftsphase). Dagegen wird der Begriff „Altersversorgung“ verwendet, wenn die Anwartschaft zur Leistung erstarkt ist (Leistungsphase).

Mit der Altersvorsorgewird für die Zeit vorgesorgt, in der der Einzelne seinen Lebensunter­halt nicht mehr aus einer Erwerbstätigkeit bestreiten kann. Mit dem Errei­chen eines bestimmten Alters (bei­spielsweise  Regelaltersgrenze) wird dies unter­stellt. Die Altersvor­sorge sollte so ausgerichtet sein, dass sie die Risiken

  • eine Erwerbsminderung
  • eines vorzeitigen Todes und
  • einer hohen Lebenserwarung

umfasst.

In Deutschland beruht die Altersvorsorge auf drei Säulen:

  • gesetzliche Rentenversicherung (1. Säule)
  • betriebliche Altersvorsorge (2. Säule) und
  • private Altersvorsorge (3. Säule)

Künftig wird bei der Altersvorsorge die 2. Säule (betriebliche Altersvorsorge) an Bedeutung gewin­nen. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung so ausgestaltet werden müs­sen, dass Arbeitnehmer ab Versorgungsfall über ein angemessenes Alterseinkommen verfügen können. Kann damit ein angemessenes Alterseinkommen nicht erreicht werden, ist der Rest mit der privaten Altersvorsorge (3. Säule) abzusichern. Geringverdiener und kinderreiche Familien können dafür die Riester-Rente nutzen. Mit einem niedrigen Mindesteigenbeitrag erhal­ten sie die vollen Zulagen.

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