Begriff | Definition |
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Altersvorsorge | Bei den Begriffen Altersvorsorge und Altersversorgung handelt es sich um Synonyme. Der Begriff „Altersvorsorge“ wird im Rahmen dieses Glossars dann benutzt, wenn eine Versorgungszusage (BAG 20.5.2014 - 3 AZR 1094/12, Rn. 21 f., lexetius. com 2014, 2192; 07.07.1977 -3 AZR 572/76, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Wartezeit) erteilt wird oder die Anwartschaft noch nicht zu einer Leistung erstarkt ist (Anwartschaftsphase). Dagegen wird der Begriff „Altersversorgung“ verwendet, wenn die Anwartschaft zur Leistung erstarkt ist (Leistungsphase). Mit der Altersvorsorgewird für die Zeit vorgesorgt, in der der Einzelne seinen Lebensunterhalt nicht mehr aus einer Erwerbstätigkeit bestreiten kann. Mit dem Erreichen eines bestimmten Alters (beispielsweise Regelaltersgrenze) wird dies unterstellt. Die Altersvorsorge sollte so ausgerichtet sein, dass sie die Risiken
umfasst. In Deutschland beruht die Altersvorsorge auf drei Säulen:
Künftig wird bei der Altersvorsorge die 2. Säule (betriebliche Altersvorsorge) an Bedeutung gewinnen. Sie wird zusammen mit der gesetzlichen Rentenversicherung so ausgestaltet werden müssen, dass Arbeitnehmer ab Versorgungsfall über ein angemessenes Alterseinkommen verfügen können. Kann damit ein angemessenes Alterseinkommen nicht erreicht werden, ist der Rest mit der privaten Altersvorsorge (3. Säule) abzusichern. Geringverdiener und kinderreiche Familien können dafür die Riester-Rente nutzen. Mit einem niedrigen Mindesteigenbeitrag erhalten sie die vollen Zulagen.
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