Begriff | Definition |
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Altzusage | Bei der Be- und Versteuerung der Beiträge und Leistungen einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung kommt es darauf an, wann die Versorgungszusage erteilt wurde. Ist sie vor dem 1. Januar 2005 zugesagt worden, können die Beiträge noch pauschalbesteuert werden (§ 40b EStG). Die auschalbesteuerung ist auf 1.752 Euro im Jahr begrenz und bei einer Durchschnittsbildung auf 2.148 Euro. Laufende Leistungen, die auf pauschbesteuerten Beiträgen beruhen, sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die Höhe des Ertragsanteils hängt vom Alter des Versorgungsempfängers bei Rentenbeginn ab (§ 22 EStG). Bei der Versteuerung der Leistungen sind jährlich 102 Euro (Werbungskosten-Pauschale) zu berücksichtigen. Eine Kapitalleistung einer pauschalbesteuerten Direktversicherung ist seit 2004 in den Sozialversicherungen beitragspflichtig (zehn Jahre). Ausnahme: Der Auszahlungsbetrag ist beitragsfrei, wenn der auf den Monat umgelegte Anteil des Auszahlungsbetrages nicht ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße überssteigt.
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