Begriff | Definition |
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Anpassungsentscheidung |
Der Arbeitgeber ist verpflichtet alle drei Jahre zu prüfen und hierüber nach billigem Ermessen zu entschieden, ob laufende Leistungen anzupassen sind. Dabei handelt es sich um eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers. Bei seiner Entscheidung hat er die Belange der Versorgungsempfänger und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu berücksichtigen. Seine Entscheidung – ob positiv oder negativ – hat er dem Betriebsrentnern schriftlich mitzuteilen und die Nichtanpassung zu begründen.
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