Begriff | Definition |
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Arbeitgeber |
Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person, die mindestens einen Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt. Aufgrund des Direktionsrechts kann er die Leistungspflicht des Arbeitnehmers konkretisieren, das heißt, er kann Art, Ort und Zeit der Arbeitsleistung näher bestimmen (§ 611 ff. BGB).
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