Begriff | Definition |
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Arbeitnehmende | Arbeitnehmende im Sinne des Betriebsrentengesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten (BAG v. 27.09.2012 – 2 AZR 838/11, Rn. 16, AP Nr. 18 zu § 611 BGB Hausmeister). Die Unterscheidung in Arbeiter und Angestellte ist historisch bedingt. Die Abgrenzungsmerkmale Arbeiter/Angestellte sind von der Wirklichkeit in der Arbeitswelt überholt worden. Die Grenzen sind heute fließend, eindeutige Zuordnungen sind in vielen Fällen kaum noch möglich. In vielen Tarifverträgen werden die Arbeitsbedingungen einheitlich geregelt und die Begriffe „Arbeitnehmer“ oder „Beschäftigte“ verwendet.
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