Suche nach Begriffen (nur reguläre Ausdrücke erlaubt)
Begriff Definition
Arbeitnehmendenfinanzierung

Eine Arbeitnehmendenfinanzierung liegt bei der betrieblichen Altersvorsorge vor, wenn der Arbeitnehmende sie mit Entgeltumwandlungsbeiträgen oder Eigenbeiträgen finanziert (BAG v. 21.01.2014 – 3 AZR 807/11, Rn. 13, lexetius.com 2014, 1439). Diese Beiträge können staatlich gefördert und ungefördert eingezahlt werden. Sie werden auch als aufgeschobener Lohn oder deferred compensation bezeichnet.

Zugriffe - 5030

Flyer udiDer Flyer "u.di gemeinsam mit ver.di" zum Download.

pdfPDF1.43 MB

u di Allgemein klDie Kurzinformation zum Download.

pdfPDF621.45 kB

udi Flyer 2019Der Flyer "u.di hilft bei der bAV zum Download.

pdfPDF2.45 MB

Um diese Seite für Sie immer weiter zu optimieren, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Es werden dabei anonymisierte Daten von Google Analytics ausgewertet, z.B. die Dauer der Sitzung, Anzahl der Seitenbesucher, Seiten, die besucht wurden, etc.. Der Verwendung von Google Analytics-Cookies kann jederzeit widersprochen werden. Weiteres dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.