Begriff | Definition |
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Arbeitnehmendenfinanzierung | Eine Arbeitnehmendenfinanzierung liegt bei der betrieblichen Altersvorsorge vor, wenn der Arbeitnehmende sie mit Entgeltumwandlungsbeiträgen oder Eigenbeiträgen finanziert (BAG v. 21.01.2014 – 3 AZR 807/11, Rn. 13, lexetius.com 2014, 1439). Diese Beiträge können staatlich gefördert und ungefördert eingezahlt werden. Sie werden auch als aufgeschobener Lohn oder deferred compensation bezeichnet.
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