Begriff | Definition |
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Arbeitsverhältnis | Grundlage des Arbeitsverhältnisses ist der Arbeitsvertrag. Er kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Stande. Der Arbeitsvertrag kann grundsätzlich formfrei vereinbart werden. Ausnahme: Im Gesetz, Tarifvertrag, Betriebs- oder Dienstvereinbarung ist eine bestimmte Form vorgeschrieben. In der Regel handelt es sich um ein Dauerschuldverhältnis, das auf den Austausch von Arbeitsleistung und Arbeitslohn gerichtet ist. Es kann auch befristet oder für die Erreichung eines bestimmten Ziels oder Zweckes abgeschlossen werden. Durch den Arbeitsvertrag verpflichtet sich der Arbeitnehmer zu einer nichtselbständigen und weisungsgebundenen Arbeitsleistung. Der Arbeitgeber ist gegenüber dem Arbeitnehmer im Rahmen des Arbeitsvertrages weisungsbefugt. Er ist verpflichtet, die für die geleistete Arbeit geltenden Arbeitsbedigungen einzuhalten und insbesondere die Vergütung zu zahlen. In der Regel ist ein Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig. Auch die Minijobber oder Geringverdiener verrichten ihre Tätigkeit nur auf Grund eines Arbeitsvertrages.
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