Begriff | Definition |
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Ausgangsrente | Als Ausgangsrente wird in der betrieblichen Altersversorgung die Rente bezeichnet, die bei Versorgungsbeginn errechnet worden ist. Die Ausgangsrente unterliegt dem Auszehrungsverbot. Die Ausgangsrente ist bei einer reinen Beitragszusage gesetzlich nicht geschützt. Für die Hohe ihrer Leistungen ist allein der Kapitaldeckungsgrad maßgebend (BT-Drucks 18/12612, Seite 33).
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