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Begriff Definition
Auszahlungsplan

Ein Auszahlungsplan liegt vor, wenn in einem Altersvorsorgevertrag vereinbart wird, dass die spätere Altersleistung in monatlichen Raten mit einer anschließenden Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr zu zahlen ist. Während der gesamten Auszahlungsphase müssen die Raten gleich bleiben oder steigen. Sie können auch einen nicht garantiert variablen Teil beinhalen. Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass bis zu zwölf Monatsleistungen zu einer Auszahlung zusammengefasst werden.

Zu Beginn der Auszahlungsphase können bei laufenden Leistungen (Raten eines Auszahlungsplanes) bis zu 30 Prozent des zur Verfügung stehenden Kapitals außerhalb der monatlichen Leistungen als Einmalbetrag ausgezahlt werden. Auch die gesondere Auszahlung der in der Auszahlungsphase anfallenden Zinsen und Erträge ist zulässig.

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