Begriff | Definition |
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Auszehrung | Unter einer Auszehrung wird ein - in der Regel extremes - Abnehmen einer Leistung unter bestimmte Grenzen verstanden, beispielsweise unter eine bei Eintritt des Versorgungsfalles festgestellte Höhe einer Leistung (Ausgangsrente). Die Ursachen für eine Auszehrung können vielfältig sein (BAG v. 18.12.1975 - 3 AZR 58/75; 01.07.1976 - 3 AZR 443/75; AP Nr. 170, 174 zu § 242 BGB Ruhegehalt). Eine Auszehrung liegt dann vor, wenn die Höhe einer Betriebsrente, die bei Eintritt des Versorgungsfalles festgestellt worden ist, im Laufe der Zeit unter diesen Betrag sinken sollte (Auszehrungsverbot) (BAG 14.02.2012 - 3 AZR 885/09, Rn. 20 f., DB 2012, 1935).
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