Begriff | Definition |
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Barwert | Der Barwert ist der Wert einer Anwartschaft auf eine noch nicht fällige Leistung. Bei einer Versorgungsleistung ist außer der Abzinsung (Diskontierung) auch die Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen, ob und wann eine Leistung fällig wird und wie lange sie voraussichtlich zu zahlen ist. Bei einer laufenden Rentenzahlung ist der Barwert die Summe der künftigen Rentenleistungen, diskontiert auf den gegenwärtigen Stichtag, unter Berücksichtigung der Wahrscheinlichkeit, dass die einzelnen Leistungen fällig werden. Für die Berechnung des Barwertes sind die Berechnungsgrundlagen und anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik maßgebend. Er entspricht dem Wert einer Abfindung der Anwartschaft. Die Höhe einer Abfindung wird nach § 3 Abs. 5 BetrAVG nach dem Barwert der künftigen Versorgungsleistungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechnet. Der Übertragungswert einer Direktzusage oder Unterstützungskasse ist der Barwert, der nach § 2 BetrAVG zu ermittelnden künftigen Versorgungsleistungen (Anwartschaftsbarwert). Bei einem versicherungsförmigen Durchführungsweg (Pensionskasse, Direktversicherung, Pensionsfonds) ist er das bis zur Auszahlung angesammelte Deckungskapital.
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