Begriff | Definition |
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Beitrag | Unter einem Beitrag oder einer Zuwendung sind alle Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge zu verstehen, ganz gleich wie man sie bezeichnet. Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge können vom Arbeitgeber, den Arbeitnehmern (Entgeltumwandlung) oder gemeinsam von beiden (Mischfinanzierung) aufgebracht werden − ggf. auch vom Arbeitgeber unter der Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmer (Eigenbeiträge). Erfüllen Arbeitgeberzuwendungen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen, mindern sie als Betriebskosten den Gewinn des Betriebes. Auf Arbeitnehmerseite können die Arbeitgeberbeiträge und die Entgeltumwandlung steuer- und beitragsfrei sein.
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