Begriff | Definition |
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Beitragsbemessungsgrenzen | Für die Beiträge zu den gesetzlichen Sozialversicherungen gibt es Grenzen (Beitragsbemessungsgrenze = BBG). Darüber hinausgehende Entgelte bleiben beitragsfrei. Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich in einer Rechtsverordnung festgelegt. Die Einkommensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern sind noch nicht gleich: Deshalb sind die Beitragsbemessungsgrenzen in Ost und West noch unterschiedlich. Es gibt zwei Beitragsbemessungsgrenzen, nämlich eine für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und die zweite für die Kranken- und Pflegeversicherung.
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