Begriff | Definition |
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Beitragsphase |
Die Beitragsphase ist der Zeitraum, in dem Beiträge vereinbarungsgemäß an einen Versorgungsträger zu zahlen sind. Der Arbeitgeber hat die Beiträge bei einer von ihm finanzierte Versorgungszusage oder einer Entgeltumwandlung zu entrichten. Dagegen ist der Arbeitnehmer bei Eigenbeiträgen grundsätzlich Versorgungschuldner. Dies gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber es übernommen hat, die Eigenbeiträge zu überweisen (Zahlstelle).
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