Begriff | Definition |
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Betriebsparteien | Betriebsrat und Arbeitgeber sind die Betriebsparteien, die im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes Vereinbarungen abschließen können (BAG 05.03.2013 – 1 AZR 417/12, Rn. 23 ff., lexetius.com 2013, 2566). Ihre Vereinbarungen können sein:
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