Begriff | Definition |
---|---|
Betriebsrente | Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten sind – soweit nicht gesetzlich oder tariflich geregelt ─ grundsätzlich freiwillige wiederkehrende Leistungen des Arbeitgebers, die er den Arbeitnehmern aufgrund eines bestehenden Arbeitsverhältnisses zusagt (BAG 8.5.1990 – 3 AZR 121/89, AP Nr. 58 zu § 7 BetrACG). Die Leistungen kann er selbst oder von einem externen selbständigen Versorgungsträger erbringen lassen. Für die zugesagten Leistungen hat er grundsätzlich einzustehen (Einstandspflicht). Die auf diesen Zusagen beruhenden Leistungen sind die Betriebsrente.
Zugriffe - 8147
|