Begriff | Definition |
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Betriebsrentenstärkungsgesetz | Das Betriebsrentenstärkungsgesetz ist am 1. Januar 2018 in Kraft getreten. Im Koalitionsvertrag von 2013 ist vereinbart worden, dass auf Grund des demographischen Wandels die betriebliche und private Altersvorsorge zu stärken sei. Gestärkt werden sollte insbesondere die betriebliche Altersversorgung. Sie sollte für Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich sein. Deshalb sollten Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Betriebsrente auch in kleineren Unternehmen eine hohe Verbreitung finden kann. Deshalb sollten mögliche Hemmnisse für ihre Verbreitung abgeschafft werden. Durch die Reform hat sich ab 1. Januar 2018 das Betriebsrentengesetz wie folgt verändert:
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