Begriff | Definition |
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Defined Contribution (DC) |
Als „defined contribution“ wird die reine Beitragszusage bezeichnet. Bei ihr verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer, dass er bestimmte Beiträge zum Aufbau einer Versorgung zahlt. Die reine Beitragszusage gehört nur dann zur betrieblichen Altersversorgung, wenn sie auf einem Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertrages auf einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ( Öffnungsklausel) beruht. Bei ihr ist der Arbeitgeber nur verpflichtet die Beiträge an einen versicherungsförmigen Versorgungsträger zu zahlen. Seine Einstandspflicht entfällt. Die Arbeitnehmer tragen das Risiko der Versorgung.
Defined Contribution (DC)
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