Begriff | Definition | ||||||||||
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Durchführungswege | Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gibt es bei der betrieblichen Altersversorgung fünf Durchführungswege. Das sind:
Mit der Rentenreform 2001 wurde als neuer Durchführungsweg der Pensionsfonds in das Betriebsrentengesetz aufgenommen. Welcher Durchführungsweg für die ðbetriebliche Altersversorgung gewählt wird, kann zwischen den Arbeitsvertragsparteien oder Betriebsparteien vereinbart werden. Kommt es zu keiner Einigung, legt ihn der Arbeitgeber fest.[1] Bei tariflichen Regelungen wird der Durchführungsweg von den Tarifvertragsparteien festgelegt.[2]
[1] BAG 19.07.2005 – 3 AZR 472/04, Rn. 34, lexetius.com 2005, 2432 [2] BAG 29.07.2003 – 3 ABR 34/02, Rn. 32, BAGE 107, 112
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