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Begriff Definition
Durchführungswege

Nach dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG) gibt es bei der be­trieblichen Altersversor­gung fünf Durch­führungswege. Das sind:

—● Direktzusage
—● Unterstützungskasse
—● Pensionskasse
—● Direktversicherung
—● Pensionsfonds

Mit der Rentenreform 2001 wurde als neuer Durchführungsweg der Pensionsfonds in das Betriebs­rentengesetz auf­genommen. Welcher Durchführungsweg für die ðbetriebliche Altersversor­gung gewählt wird, kann zwischen den Arbeitsvertragsparteien oder Betriebsparteien vereinbart werden. Kommt es zu keiner Einigung, legt ihn der Arbeitgeber fest.[1] Bei tariflichen Regelungen wird der Durchführungsweg von den Tarifvertragsparteien festgelegt.[2]

 


[1] BAG 19.07.2005 – 3 AZR 472/04, Rn. 34, lexetius.com 2005, 2432

[2] BAG 29.07.2003 – 3 ABR 34/02, Rn. 32, BAGE 107, 112

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