Begriff | Definition |
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Eckrente | Die Eckrente ist eine fiktive Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, die zu Vergleichszwecken geschaffen wurde. Grundlage für die Berechnung dieser Rente sind die Beiträge, die ab vollendetem 20. Lebensjahr bis zur Regelaltersgrenze (bisher bis zum 65. Lebensjahr künftig bis zum 67.) aus einem durchschnittlichen Arbeitseinkommen in die Rentenversicherung eingezahlt worden sind (Eckrentner).
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