Begriff | Definition |
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Eigenkapitalverzinsung | Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts ist ein Unternehmen in seiner Wettbewerbsfähigkeit gefährdet, wenn es keine angemessene Eigenkapitalverzinsung erwirtschaftet (BAG 10.03.2015 – 3 AZR 739/13, Rn. 26, lexetius.com 2015, 1251). Bei einer ungenügenden Eigenkapitalverzinsung reicht die Ertragskraft des Unternehmens nicht aus, um die Anpassungen finanzieren zu können.Ist dies der Fall, kann die Anpassung der laufenden Leistungen verweigert werden, weil die Betriebsrentenanpassung nicht aus dem Vermögen verlangt werden kann. Eine angemessene Eigenkapitalverzinsung besteht grundsätzlich aus einem Basiszins und einem Zuschlag für das Risiko, dem das in dem Unternehmen investierte Kapital ausgesetzt ist. Der Basiszins entspricht der Umlaufrendite öffentlicher Anleihen. Der Risikozuschlag beträgt zwei Prozent.[1] Bei der Berechnung der Eigenkapitalverzinsung ist einerseits auf die erzielten Betriebsergebnisse, andererseits auf die Höhe des Eigenkapitals abzustellen.[2]
[1] BAG 01.02.2015 – 3 AZR 37/14, Rn. 32 f., openJur 2015, 11393 [2] BAG 28.05.2013 – 3 AZR 125/11, Rn. 42, lexetius.com 2013, 2948
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