Suche nach Begriffen (nur reguläre Ausdrücke erlaubt)
Begriff Definition
Einstandspflicht

Sagt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern eine betriebliche Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger (Unterstützungskasse, Pensionskasse, Direkt­versicherung, Pensionsfonds) zu, dann hat er für die zuge­sagten Leistungen einzustehen (Einstandspflicht - LAG Düsseldorf 10.12.1997 – 12 Ta BV 61/97, DB 1998, 933) , wenn der Versorgungsträger nicht leistet oder nicht leisten kann (§ 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ). Allerdings ist seine Einstandspflicht äußerst gering einzuschätzen, weil Insol­venzfälle bei Versorgungsträgern (Versiche­rungsunternehmen, Pensionskassen und Pen­sions­fonds) sehr selten sind. Außerdem brin­gen bei einem Insolvenzfall in der Regel die Siche­rungs­fonds der Versorgungsträger die garantierten Leistungen in voller Höhe auf (BAG 15.03.2016 – 3 AZR 476/15, Rn.35, JurionRS 2016, 19866).

Zugriffe - 9245

Flyer udiDer Flyer "u.di gemeinsam mit ver.di" zum Download.

pdfPDF1.43 MB

u di Allgemein klDie Kurzinformation zum Download.

pdfPDF621.45 kB

udi Flyer 2019Der Flyer "u.di hilft bei der bAV zum Download.

pdfPDF2.45 MB

Um diese Seite für Sie immer weiter zu optimieren, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Es werden dabei anonymisierte Daten von Google Analytics ausgewertet, z.B. die Dauer der Sitzung, Anzahl der Seitenbesucher, Seiten, die besucht wurden, etc.. Der Verwendung von Google Analytics-Cookies kann jederzeit widersprochen werden. Weiteres dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.