Begriff | Definition |
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Einzelzusage | Vereinbart der Arbeitgeber mit einem einzelnen Arbeitnehmer individuell eine betriebliche Altersversorgung, dann handelt es sich um eine Einzelzusage und nicht um eine Gesamtzusage oder vertragliche Einheitsregelung, denn sie hat keinen kollektiven Bezug (BAG 13.03.1975 – 3 AZR 446/74, AP Nr. 167 zu § 242 BGB Ruhegehalt) . Derartige Vereinbarungen werden häufig mit leitenden Angestellten abgeschlossen, um individuelle Versorgungslücken zu schließen. Diese Zusagen sind grundsätzlich mitbestimmungsfrei. Sie können einzelvertraglich verändert oder beendet werden; auch eine Änderungskündigung ist möglich.
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