Begriff | Definition |
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Entgeltcharakter | Die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung wurden früher nur als Fürsorge- oder Versorgungsleistungen des Arbeitgebers (Versorgungscharakter) angesehen. Im Laufe der Jahre änderten sich diese Einschätzungen zugunsten eines Doppelcharakter der betrieblichen Altersvorsorge: Sie hat einen Entgelt- und Versorgungscharakter, wobei der Entgeltcharakter immer mehr in den Vordergrund tritt (BAG 15.08.2010 – 3 AZR 80/08, Rn. 37 f., lexeius.com 2010, 2576). Die Leistungen sind eine Gegenleistung für geleistete Arbeit und damit eine besondere Form der Vergütung (Entgeltcharakter), die erst in der Leistungsphase fällig wird. Dies ergibt sich sowohl aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 29.02.2012 – 1 BvR 2378/10, Rn. 37, lexetius.com 2012, 2138) als auch aus der des Europäischen Gerichtshofes (EuGH 17.05.1990 – RS C-262/88, lexetius.com 1990, 71; DB 1990, 1824).
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