Suche nach Begriffen (nur reguläre Ausdrücke erlaubt)
Begriff Definition
Erwerbsminderungsrente

Seit dem 1. Januar 2001 gibt es in der gesetzlichen Rentenversiche­rung die Renten wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung (EM) (BAG 11.10.2011 – 3 AZR 795/09, Rn. 27, lexetius.com 2011, 7296). Die teilweise Erwerbsminde­rungsrente erhält, wer aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Behinderung) nur noch in der Lage ist, mindestens drei Stunden, aber weniger als sechs Stunden täglich unter den übli­chen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig zu sein. Die Höhe der teilwei­sen Er­werbsminderungsrente beträgt die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. 2001 wurde die Berufsunfähigkeitsrente durch die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung abgelöst.

Die volle Erwerbsminderungsrente erhält ein Versicherter seit 2001, der gesundheitsbedingt nur noch weniger als drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Sollte bei einem drei- bis unter sechsstündigen Leistungsvermögen (teilweise Erwerbsminderung) kein Arbeitsplatz vorhanden und der Teilzeitarbeitsmarkt verschlos­sen sein, ist aufgrund der von der Rechtsprechung entwi­ckelten konkreten Betrachtungsweise ebenfalls die Zahlung einer Rente wegen voller Erwerbsmin­derung auf Zeit möglich. 2001 wurde die Erwerbsunfä­higkeitsrente durch die Rente wegen voller Erwerbsminderung abgelöst.

Zugriffe - 5263
Um diese Seite für Sie immer weiter zu optimieren, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Es werden dabei anonymisierte Daten von Google Analytics ausgewertet, z.B. die Dauer der Sitzung, Anzahl der Seitenbesucher, Seiten, die besucht wurden, etc.. Der Verwendung von Google Analytics-Cookies kann jederzeit widersprochen werden. Weiteres dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.