Begriff | Definition |
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Feste Altersgrenze |
Als feste Altersgrenze wird der Zeitpunkt bezeichnet, zu dem im Regelfall nach der Versorgungszusage - unabhängig von den Voraussetzungen des § 6 BetrAVG - mit einer vorzeitigen Inanspruchnahme der Betriebsrente und einem altersbedingten Ausscheiden aus dem Berufs- und Erwerbsleben zu rechnen ist. Sieht die Versorgungsordnung keine feste Altersgrenze vor, ist die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung die feste Altersgrenze. Liegt sie vor dem im Gesetz angegeben Alter, ist die betriebliche Regelung maßgebend
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