Begriff | Definition |
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Garantieverbot | Bei einer reinen Beitragszusage entfällt die Einstandspflicht des Arbeitgebers. Auch die Versorgungsträger dürfen keine Garantie abgeben, das heißt, sie dürfen keine Mindestleistung garantieren. Damit trägt der Arbeitnehmer allein das Anlagerisiko.
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