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Begriff Definition
Garantieverbot

Bei einer reinen Beitragszusage entfällt die Einstandspflicht des Arbeitgebers. Auch die Versorgungsträger dürfen keine Garantie abgeben, das heißt, sie dürfen keine Mindestleistung garantieren. Damit trägt der Arbeitnehmer allein das Anlagerisiko.

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