Begriff | Definition |
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Generationenvertrag | Die gesetzliche Rentenversicherung ist seit 1957 umlagefinanziert, dieses Verfahren wird als Generationenvertrag bezeichnet. Der Generationenvertrag ist kein üblicher Vertrag im rechtlichen Sinne. Ein Vertrag kommt üblicherweise durch die Annahme eines Angebots zustande. Bei der gesetzlichen Rente finanzieren die Arbeitnehmer mit ihren Beiträgen die Rente der Rentner (Umlageverfahren).
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