Begriff | Definition |
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Gespaltene Rentenformel |
Die sogenannte gespaltene Rentenformel kann in einer Versorgungsordnung vereinbart werden. Bei dieser Rentenformel überschreitet das versorgungsfähige Arbeitseinkommens die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Da für diesen Teil des Einkommens keine SV-Beiträge zu entrichten sind, können sie bei der Höhe der Rente nicht berücksichtigt werden. Für diesen Teil der Versorgungsleistungen besteht ein höherer Versorgungsbedarf.
Für den beitragsfreien Teil des Arbeitseinkommens sind keine SV-Beiträge zu zahlen, deshalb sind sie bei der Berechnung der Rente nicht zu berücksichtigen. Für ihn besteht ein höherer Versorgungsbedarf.
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