Begriff | Definition |
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Günstigerprüfung | Günstigerprüfung: Hat ein steuerpflichtiger Arbeitnehmer Anspruch auf Zulagen für staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge (z. B. Riester-Rente), dann hat das Finanzamt bis 2019 von Amts wegen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer zu prüfen (Günstigerprüfung), ob ein Sonderausgabenabzug (§ 10a Abs. 1 EStG) in Anspruch genommen werden kann, der höher ist als der Anspruch auf die Zulagen. Der Steuerpflichtige hat den Sonderausgabenabzug bei seiner Einkommensteuererklärung zu beantragen und die erforderliche Bescheinigung beizufügen (§ 10a Abs. 5 Satz 1 EStG). Für den Sonderausgabenabzug kommt es nicht darauf an, ob ein Zulagenantrag gestellt worden ist oder nicht.
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