Suche nach Begriffen (nur reguläre Ausdrücke erlaubt)
Begriff Definition
Hinterbliebenenversorgung

Die Versorgungszusage eines Arbeitgebers (betriebliche Alters­versorgung) kann auch Hinterbliebenenleistungen vorsehen. Es ist der Personenkreis festzule­gen, der versorgungsbe­rech­tigt sein soll (BAG 21.02.2017 – 3 AZR 294/15, lexetius.com 2017, 902). Dies können steuerrechtlich sein:

  • die Witwe
  • der Witwer
  • die Halbwaisen
  • die Vollwaisen
  • Lebenspartner/Lebenspartnerin

Mit Einschränkung der Lebensgefährte/die Lebensgefährtin.

Auch bei die­sem Personenkreis ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten.

Grundsätzlich ist es im Rahmen der Vertragsfreiheit möglich, die Hinterbliebenenleistungen einzu­schränken.[1] Nach Rechtsprechung und Literatur sind folgende Einschränkungen mög­lich:

Ausschlussklauseln sollen deshalb zulässig sein, weil der Arbeitge­ber nicht verpflichtet ist, Hinterblie­benen eine Versorgung zuzusagen[2]. Sagt er sie zu, hat er die von den Grund­rechten gezoge­nen Grenzen zu beach­ten.

 


[1] BAG 28.03.1995 – 3 AZR 343/94, AP Nr. 14 zu § 1 BetrAVG Hinterbliebenenversorgung

[2] BAG 15.10.2013 – 3 AZR 294/11, Rn. 19 ff., BAGE 146, 200

Zugriffe - 5998

Flyer udiDer Flyer "u.di gemeinsam mit ver.di" zum Download.

pdfPDF1.43 MB

u di Allgemein klDie Kurzinformation zum Download.

pdfPDF621.45 kB

udi Flyer 2019Der Flyer "u.di hilft bei der bAV zum Download.

pdfPDF2.45 MB

Um diese Seite für Sie immer weiter zu optimieren, werden Cookies verwendet. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung zu. Es werden dabei anonymisierte Daten von Google Analytics ausgewertet, z.B. die Dauer der Sitzung, Anzahl der Seitenbesucher, Seiten, die besucht wurden, etc.. Der Verwendung von Google Analytics-Cookies kann jederzeit widersprochen werden. Weiteres dazu finden Sie in der Datenschutzerklärung.