Begriff | Definition | ||||||||||
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Insolvenz | Insolvenz (früher: Konkurs) ist die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens mangels finanzieller Mittel. Der Schuldner ist bei einer Insolvenz nicht mehr fähig, seine fälligen Geldverbindlichkeiten zu erfüllen (BGH 13.06.2006 – IX ZB 238/05, lexetius.com 2006, 1557). Dies ist der Grund, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Im Insolvenzverfahren sollen die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners durch die Verwertung des Vermögens des Schuldners und der Erlöse befriedigt werden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens tritt der Insolvenzverwalter in sämtliche Rechte und Pflichten des Schuldners ein. Laufende Versorgungsleistungen und unverfallbare Anwartschaften (Insolvenzsicherung) sind insolvenzgesichert (§ 7 BetrAVG),[1] wenn sie im Rahmen
[1] BAG 22.02.2000 – 3 AZR 4/99, lexetius.com 2000, 4623t
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