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Begriff Definition
Insolvenz

Insolvenz (früher: Konkurs) ist die Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens mangels finanzieller Mittel. Der Schuldner ist bei einer Insolvenz nicht mehr fähig, seine fälligen Geldver­bindlich­keiten zu er­füllen (BGH 13.06.2006 – IX ZB 238/05, lexetius.com 2006, 1557). Dies ist der Grund, ein Insolvenzverfahren einzuleiten. Im Insol­venzver­fahren sollen die Gläubiger eines zahlungsunfähigen Schuldners durch die Ver­wertung des Vermö­gens des Schuldners und der Erlöse befriedigt werden. Mit der Eröff­nung des Insolvenzver­fahrens tritt der Insolvenzverwalter in sämtliche Rechte und Pflichten des Schuldners ein.

Laufende Versorgungsleistungen und unverfallbare Anwartschaften (Insolvenzsicherung) sind insol­venzgesichert (§ 7 BetrAVG),[1] wenn sie im Rahmen

—● einer Direktzusage,
—● einer Unterstützungskasse,
—● einer widerruflichen Direktversicherung oder Anwartschaften, die vom Arbeitgeber abgetreten, be­liehen oder verpfändet sind und
—● eines Pensionsfonds
geleistet werden oder zu leisten sind. Der Arbeitgeber hat die Beiträge für den Insol­venz­schutz an den  Pensions-Sicherungs-Verein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) zu zahlen.

 


[1] BAG 22.02.2000 – 3 AZR 4/99, lexetius.com 2000, 4623t

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