Begriff | Definition |
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Insolvenzmasse | Die Insolvenzmasse umfasst das Vermögen des Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insovenzverfahrens und das er während des Insolvenzverfahrens erlangt. Gegenstände der Insolvenzmasse sind aufzulisten (Vermögensübersicht); sie sind den Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüberzustellen.
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