Begriff | Definition |
---|---|
Kapitaldeckungsverfahren | Beim Kapitaldeckungsverfahren (z. B. private Rentenversicherungen) werden im Gegensatz zum Umlageverfahren (gesetzliche Rentenversicherung) während der Beitrags- oder Anwartschaftsphase die Beiträge oder Zuwendungen in einem Kapitalstock angesammelt und ertragsbringend angelegt (Zinsen und Zinseszinsen), um mit dem angesparten Kapital die späteren Versorgungsleistungen dauerhaft erbringen zu können.
Zugriffe - 3594
|