Begriff | Definition |
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Kapitalleistung | In der Regel werden die Leistungen einer betrieblichen Altersversorgung als laufende Leistungen ausgezahlt. Die Auszahlung kann auch als einmalige Zahlung erfolgen, wenn sie den Versorgungszweck erfüllt (BAG 25.06.2013 – 3 AZR 219/11, Rn. 13, 28 ff., BAGE 145, 314; 30.09.1986 – 3 AZR 22/85, AP Nr. 16 zu § 1 BetrAVG). Die Kapitalzahlung kann in der Versorgungsordnung oder bei Rentenbeginn vereinbart werden. Auch eine Rentenzahlung mit Kapitalwahlrecht ist möglich (LAG Hessen 23.09.1998 – 8 Sa 1410/97, NZA-RR 1999, 487). Bei ihr kann der Begünstigte bei Eintritt des Versorgungsfalles das Kapitalwahlrecht ausüben. Bis Ende 2003 waren Kapitalleistungen der betrieblichen Altersversorgung nicht sozialversicherungspflichtig. Seit 2004 müssen für sie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für zehn Jahre gezahlt werden. Die Kapitalleistung wird auf 120 Monatsbeträge aufgeteilt. Ausnahme: Der monatliche Versorgungsbetrag übersteigt nicht ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße. Im Kalenderjahr 2017 sind das in den alten Bundesländern 148,75 Euro und in den neuen Bundesländern 133,00 Euro.
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