Begriff | Definition |
---|---|
Kapitalwahlrecht | Kapitalwahlrecht: Neben einer laufenden Leistung kann auch eine Rentenzahlung mit Kapitalwahlrecht vereinbart werde (LAG Hessen 23.09.1998 – 8 Sa 1410/97, NZA-RR 1999, 487). Wählt der Versicherte im Rahmen des § 3 Nr. 63 EStG im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber oder Versorgungsträger am Beginn der Auszahlungsphase statt der Rente die Einmalzahlung, dann ist diese Auszahlungsform steuerunschädlich. Damit die noch zu zahlenden Beiträge nicht steuer- und beitragspflichtig werden, ist das Wahlrecht frühestens innerhalb des letzten Jahres vor dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben auszuüben.
Zugriffe - 3915
|