Begriff | Definition |
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Kaufkraftverlust |
Ein Kaufkraftverlust entsteht durch steigende Verbraucherpreise bei gleichbleibenden Versorgungsleistungen. Dadurch sinkt der Wert des Geldes, seine Kaufkraft verringert sich. Der Wertverlust des Geldes kann sowohl in Euro (absoluter Kaufkraftverlust) als auch in Prozenten (relativer Kaufkraftverlust) für einen bestimmten Zeitraum ermittelt werden.
Die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind in Teilbeträgen zu erbringende Leistungen, die der inflationären Auszehrung unterliegen. Der dadurch entstehende Kaufkraftverlust, soll durch eine entsprechende Anpassung ausgeglichen werden. Nach geltendem Recht ist der Ausgleich dann erfüllt, wenn die Anpassung nicht geringer ist als der Anstieg des Verbraucherpreisindexes für Deutschland im Prüfungszeitraum. Er kann auf die Nettoverdienstentwicklung bei den aktiven Arbeitnehmern begrenzt werden ( reallohnbezogene Obergrenze).
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