Begriff | Definition |
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Kleinbetragsanwartschaften | Eine Kleinbetragsanwartschaft oder Kleinbetragsrente Bagatellanwartschaft liegt vor, wenn ihr monatlicher Auszahlungsbetrag der aus der Anwartschaft resultierenden laufenden Leistung bei Erreichen der vorgesehenen Altersgrenze ein Prozent der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) nicht übersteigt (BGH 12.09.2012 – IV ZR 340/07, openJur 2012, 130461). Das sind 2017 in den alten Bundesländern bis zu 29,75 Euro und in den neuen Bundesländern bis zu 26,60 Euro.
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