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Begriff Definition
Kollektive Versorgungszusage

Kollektive Versorgungszusage: Eine kollektive Versorgungszusage kann auf

einer Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung (BAG 25.02.1999 – 3 AZR 113/97, AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG)
einer Sprecherausschuss-Richtlinie (BAG 25.02.1999 – 3 AZR 113/97, AP Nr. 37 zu § 1 BetrAVG
einem Tarifvertrag (BAG 17.06.2008 – 3 AZR 409/06, Rn. 27 ff., BAGE 127, 62)
beruhen sowie
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eine Regelungsabrede oder Betriebsabsprache (BAG 09.07.1985 – 3 AZR 546/82, AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, die mit den Mitteln des individuellen Arbeitsrechts vom Arbeitgeber umgesetzt werden muss
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