Begriff | Definition |
---|---|
Konzern | Der Konzern ist der Zusammenschluss von mehreren selbständigen Unternehmen unter einer einheitlichen Leitung (BGH 29.03.1993 – II ZR 265/91, AP Nr. 2 zu § 303 AktG). Dabei kann es sich um einen Unterordnungskonzern oder einen Gleichordnungskonzern handeln. Bei einem Unterordnungskonzern sind ein herrschendes und ein oder mehrere abhängige Unternehmen unter der Leitung des herrschenden Unternehmens zusammengefasst. Ein Gleichordnungskonzern liegt vor, wenn die rechtlich selbständigen Konzernunternehmen unter einer einheitlichen Leitung stehen.
Zugriffe - 4827
|