Begriff | Definition |
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Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag für die Betriebsrente | Für die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung allein vom Betriebsrentner zu tragen. Pflichtversicherte hatten bis zum 31. Dezember 2003 nur den halben Beitrag zu zahlen, seit 1. Januar 2004 zahlen sie den vollen Beitrag. Freiwillig Versicherten hatten schon immer den Beitrag in voller Höhe zu zahlen; wobei eventuelle zusätzliche Einkünfte noch mit zu berücksichtigen sind.
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