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Begriff Definition
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Für Rentner ist die Krankenversicherung der Rent­ner eine Pflichtversicherung (BSG 26.03.1996 – 12 RK 44/94, DB 1996, 1987). Sie müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen (Vorversicherungs­zeiten) erfüllen, um gesetzlich krankenversichert zu sein. In den Jahren vor Rentenbeginn müssen neun Zehntel der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit mit Pflicht- oder frei­willigen Beiträgen belegt sein. Die freiwillige Mitgliedschaft wird wie eine Pflichtversicherung be­wertet. Die Rahmen­frist be­ginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und endet mit Rentenbeginn (Zeitpunkt der Antragstellung).

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