Begriff | Definition |
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Krankenversicherung der Rentner (KVdR) | Für Rentner ist die Krankenversicherung der Rentner eine Pflichtversicherung (BSG 26.03.1996 – 12 RK 44/94, DB 1996, 1987). Sie müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen (Vorversicherungszeiten) erfüllen, um gesetzlich krankenversichert zu sein. In den Jahren vor Rentenbeginn müssen neun Zehntel der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen belegt sein. Die freiwillige Mitgliedschaft wird wie eine Pflichtversicherung bewertet. Die Rahmenfrist beginnt mit der erstmaligen Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und endet mit Rentenbeginn (Zeitpunkt der Antragstellung).
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